KOSTEN

Bei Rechtsberatung oder außergerichtlicher Beratung haben Sie die Wahl:

  • Abrechung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder

  • Honorarvereinbarung nach Zeitaufwand

Gern spreche ich mit Ihnen über Vergütungsvereinbarungen bei höheren Streitwerten oder über erfolgsorientierte Vergütungen im Rahmen des rechtlich Möglichen.

Für gerichtliche Verfahren (Prozessmandate) ist eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren nicht erlaubt. Deshalb rechnen ich Prozessmandate grundsätzlich nach dem RVG ab. 

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und ihr Vertrag eine Kostenübernahme durch die Versicherung verspricht, übernehmen wir für Sie die Einholung der Deckungszusage. Nach Abschluss der Angelegenheit rechne ich direkt mit Ihrer Versicherung ab und belaste Ihnen ggf. nur Ihre Selbstbeteiligung.

Wenn Sie in eingeschränkten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, besteht die Möglichkeit, für unsere Leistungen in gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe (in Familiensachen = Verfahrenskostenhilfe) zu erhalten.

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bewirkt, dass wir unsere Leistungen meist sehr viel günstiger zur Verfügung stellen und der Staat diese reduzierten Kosten ganz oder als zinsloses Darlehen übernimmt. Ausführliche Informationen finden Sie beim Bundesjustizministerium.  

Ein Antragsformular mit Erläuterungen haben wir für Sie in unserem Downloadbereich hinterlegt. Das Formular kann direkt am Bildschirm ausgefüllt werden.

Ob Ihnen Prozesskostenhilfe mit oder ohne Rückzahlungsverpflichtung bewilligt werden kann, ermittelt ein sehr übersichtliches und werbefreies Berechnungsprogramm unter www.pkh-rechner.de

KONTAKT

FRANK KRAMER

Telefon: 0451 / 790 790

Fax: 0451 / 790 7979

Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

zum Kontaktformular

 

ANSCHRIFT

Kronsforder Allee 27

Ecke Uhlandstraße

23560 Lübeck

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo  – Do: 8 - 13  Uhr & 14 - 17 Uhr 

Fr: 8 - 13 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind  nach telefonischer Absprache selbst­verständlich möglich.