KOSTEN
Bei Rechtsberatung oder außergerichtlicher Beratung haben Sie die Wahl:
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Abrechung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder
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Honorarvereinbarung nach Zeitaufwand
Gern spreche ich mit Ihnen über Vergütungsvereinbarungen bei höheren Streitwerten oder über erfolgsorientierte Vergütungen im Rahmen des rechtlich Möglichen.
Für gerichtliche Verfahren (Prozessmandate) ist eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren nicht erlaubt. Deshalb rechnen ich Prozessmandate grundsätzlich nach dem RVG ab.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und ihr Vertrag eine Kostenübernahme durch die Versicherung verspricht, übernehmen wir für Sie die Einholung der Deckungszusage. Nach Abschluss der Angelegenheit rechne ich direkt mit Ihrer Versicherung ab und belaste Ihnen ggf. nur Ihre Selbstbeteiligung.
Wenn Sie in eingeschränkten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, besteht die Möglichkeit, für unsere Leistungen in gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe (in Familiensachen = Verfahrenskostenhilfe) zu erhalten.
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bewirkt, dass wir unsere Leistungen meist sehr viel günstiger zur Verfügung stellen und der Staat diese reduzierten Kosten ganz oder als zinsloses Darlehen übernimmt. Ausführliche Informationen finden Sie beim Bundesjustizministerium.
Ein Antragsformular mit Erläuterungen haben wir für Sie in unserem Downloadbereich hinterlegt. Das Formular kann direkt am Bildschirm ausgefüllt werden.
Ob Ihnen Prozesskostenhilfe mit oder ohne Rückzahlungsverpflichtung bewilligt werden kann, ermittelt ein sehr übersichtliches und werbefreies Berechnungsprogramm unter www.pkh-rechner.de