Arbeitsrecht
Ich berate und vertrete sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Unternehmer sowie Betriebsräte. Ich bin seit über 20 Jahren im Bereich des Arbeitsrechts tätig.
Denn: Nur wer beide Seiten kennt, kann eine erfolgreich vertreten.
Diese spezialisierte Erfahrung bietet engagierte Beratung, Kompetenz und Interessensvertretung bei Konflikten im Arbeitsverhältnis. Seit 2004 habe ich aufgrund besonderer Erfahrung und Qualifikation die Zulassung zur Bezeichnung als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Zentrale Beratungs- und Tätigkeitsfelder meiner täglichen Praxis sind:
Das Arbeitsverhältnis wurde gekündigt oder soll beendet werden. Sie erhalten Beratung und/oder Vertretung bei Kündigung, Kündigungsschutz, Aufhebungsvertrag und Abfindung. Sind Sie schwerbehinderter Mensch oder gleichgestellt oder in der Schwangerschaft gilt es für Schwerbehinderte (Mehrurlaub, Kündigungsschutz etc. nach dem SGB IX) und während der Schwangerschaft nach dem Mutterschutzgesetz (Kündigungs- und Beschäftigungsverbot) Rechte zu wahren.
Abmahnung, Versetzung, Krankheit und Urlaub sind ebenso häufige Problemfälle.
Ferner unterstütze ich Sie bei der Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen und Arbeitszeugnissen sowie bei Vergütungsstreitigkeiten, unter besonderer Beachtung von Betriebsverfassung und Tarifvertrag.
Ich berate und vertrete bei Abberufung, Kündigung oder einvernehmlicher Beendigung von Anstellungsverträgen von Geschäftsführern.
Schließlich weise ich auf die besonderen Tätigkeitsfelder Arbeitsrecht im Krankenhaus sowie betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) hin. Die arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Fragen des kranken Arbeitnehmers stehen zunehmend im Fokus der Beratung.
Häufig gestellte Fragen
Kündigung oder Aufhebungsvertrag?
Kündigung durch den Arbeitgeber, Kündigung durch den Arbeitnehmer, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag und im Ausnahmefall sogar die Anfechtung.
Nur wenn Sie über die Konsequenzen der Beendigungsmöglichkeiten informiert sind, können Sie Entscheidungen treffen. Holen Sie sich deshalb unbedingt den anwaltlichen Rat eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht ein.
Trennungsgespräche führen! Wie wird eine Sperrzeit vermieden?
Hierzu brauchen Sie einen sachlichen, emotionslosen Berater; einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der weiß, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer denken und welche Interessen sie haben.
Holen Sie sich frühzeitig Rat. Das spart Kosten und Nerven.
Der schwerbehinderte Mensch hat Sonderkündigungsschutz.
Lassen Sie sich beraten, damit vermeidbare Fehler im Vorfeld der Kündigung unterbleiben.
Welche arbeitsrechtlichen Maßnahmen sind ratsam, wenn der Arbeitnehmer dauerhaft krank oder häufig kurzerkrankt ist?
Informieren Sie sich frühzeitig!